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   BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98   

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BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98 (https://dejure.org/1998,2628)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 4 C 9.98 (https://dejure.org/1998,2628)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9.98 (https://dejure.org/1998,2628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hamburgischer Baustufenplan - Übergeleiteter Bebauungsplan - Auslegung - Baunutzungsverordnung - Wohngebiet - Wohnbedürfnisse - Betriebskrankenkasse - Anlagen der Verwaltung - Zweckbestimmung - Wandel der Lebensverhältnisse - Typisierende Betrachtungsweise

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. ... 14 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BBauG 1960 § 173 Abs. 3; ; BBauG/BauGB § 1; ; BBauG/BauGB § 9; ; BBauG/BauGB § 30 Abs. 1; ; BauNVO 1990 § 4; ; BauNVO 1990 § 13; ; BauNVO 1990 § 15 Abs. 1; ; Hamb.BauPolVO von 1938 § 10 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines übergeleiteten Bebauungsplans; Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe; Wohngebiet; Wohnbedürfnisse; Betriebskrankenkasse im Wohngebiet; Anlagen der Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überleitung bestehender baurechtlicher Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 984 (Ls.)
  • BauR 1999, 730
  • ZfBR 1999, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    § 173 Abs. 3 BBauG setzt für die Überleitung nicht voraus, daß die "bestehenden baurechtlichen Vorschriften" in gleicher Weise wie die Baunutzungsverordnung über die Zweckbestimmung der Baugebiete hinaus die in den Baugebieten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Anlagen und Einrichtungen in Katalogen konkretisieren und abschließend aufzählen (vgl. Beschluß vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 14, S. 31 = NVwZ 1992, 879).

    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 24.94 - (im wesentlichen gleichlautend mit dem in BVerwGE 101, 364 abgedruckten Urteil) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Der erkennende Senat hatte bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 24.94 keinen Anlaß zu Zweifeln daran, auch wenn § 10 Abs. 9 BPVO an der Überleitung nicht teilhat.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 24.94 - (im wesentlichen gleichlautend mit dem in BVerwGE 101, 364 abgedruckten Urteil) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    Die Auslegung von Vorschriften geschieht regelmäßig vor dem Hintergrund des Verständnisses der Zeit, in der sie anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - zur Anwendung des in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verwendeten Begriffs der "der Versorgung des Gebiets dienenden" Gaststätten).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98
    Der erkennende Senat hat bereits in dem ebenfalls einen hamburgischen Baustufenplan betreffenden Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 64.69 - (Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8) betont, § 173 Abs. 3 BBauG gebiete im Interesse einer möglichst vollständigen Überleitung eine der Überleitung dienliche Auslegung des überzuleitenden Rechts.
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Im Hinblick auf das mit § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG verfolgte Ziel einer möglichst vollständigen Überleitung (BVerwG vom 17.12.1998 BauR 1999, 730 = BRS 60 Nr. 70) erscheint es jedoch gerechtfertigt, auch die Festsetzungen für die Ufergrundstücke trotz dieses "Systembruchs" als wirksam anzusehen.
  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21

    Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet

    Das typisierende Merkmal "klein" ist in der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts anerkannt und - soweit ersichtlich - zugleich das einzige einschränkende typisierende Merkmal, das das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bislang für die Beantwortung der Frage herangezogen hat, welche der in den §§ 3 und 4 BauNVO aufgeführten Nutzungen, die keine Wohnnutzungen im engen Sinne darstellen, in einem Wohngebiet nach der BPVO als zulässig angesehen werden können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2021, 2 Bs 23/21, juris Rn. 27; Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris Rn. 24 [jeweils zu Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris Rn. 41; Beschl. v. 28.11.2012, 2 Bs 210/12, juris Rn. 23 f. [jeweils zu einer sozialen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 3.11.2003, 2 Bs 487/03, n.v. [zu einer kulturellen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 40 [zu einem Beherbergungsbetrieb in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13, juris Rn. 9 f. [zu einem Lebensmitteldiscountmarkt in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet]; siehe auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, 4 C 9.98, juris Rn. 25 [zu "kleineren" Anlagen für Verwaltungen i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 2 B 1253/22

    Untersagung der Nutzung des Gebäudes als "Bürgerbüro und Parteibüro" nebst

    Zur Einordnung einer Betriebskrankenkasse vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9.98 -, juris.
  • VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

    (2) Das danach als Hauptanlage einzuordnende Umspannwerk erfüllt als nicht störender gewerblicher Kleinbetrieb die Voraussetzungen aus § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58. Der anzulegende Prüfungsmaßstab des § 7 Nr. 8 BO 58 ist dabei im Interesse der Harmonisierung des übergeleiteten Rechts mit dem neuen Recht als sachverständige Konkretisierung (moderner) städtebaulicher Grundsätze soweit möglich in derselben Weise auszulegen, wie die Baugebietsregelungen des neuen Rechts (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 1993 - OVG 2 S 1.91 -, MDR 1994, 66; vgl. zum Hamburger Planungsrecht BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9/98 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 18.02.2009 - 19 A 355.04

    Islamisches Kulturhaus mit Moschee im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat eine an den Nutzungskategorien der Baunutzungsverordnung orientierte Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9.98 - Buchholz 406.11, § 233 Nr. 2).
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19

    Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und

    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegenstehe, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
  • VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Umspannwerkes

    (2) Das danach als Hauptanlage einzuordnende Umspannwerk erfüllt als nicht störender gewerblicher Kleinbetrieb die Voraussetzungen aus § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58. Der anzulegende Prüfungsmaßstab des § 7 Nr. 8 BO 58 ist dabei im Interesse der Harmonisierung des übergeleiteten Rechts mit dem neuen Recht als sachverständige Konkretisierung (moderner) städtebaulicher Grundsätze soweit möglich in derselben Weise auszulegen, wie die Baugebietsregelungen des neuen Rechts (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 1993 - OVG 2 S 1.91 -, MDR 1994, 66; vgl. zum Hamburger Planungsrecht BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9/98 -, juris Rn. 19).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegensteht, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
  • OVG Bremen, 03.05.2016 - 1 LC 100/15

    Neubauvorhaben im Holz- und Fabrikenhafen - Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der

    Da die Klägerinnen die Einhaltung der Festsetzung Gewerbeklasse I auf dem Vorhabengrundstück verlangen können, kommt es nicht mehr auf die von den Beteiligten aufgeworfene Frage an, ob daneben auch eine Verletzung des in § 15 Abs. 1 BauNVO enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme, das auch bei der Anwendung des Staffel- und Gewerbeplans zu berücksichtigen ist (vgl. Urt. des Senats v. 20.02.1996 - 1 BA 39/95 n. v.; vgl. zur Anwendung des in § 15 BauNVO enthaltenen Rücksichtnahmegebots im Rahmen übergeleiteten alten Planungsrechts auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 4 C 16.97, BVerwGE 108, 190, insbesondere S. 200; BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94, BVerwGE 101, 364, 380 f.; BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 4 C 9.98, BauR 1999, 730, 731 f.), in Betracht kommt.
  • VG Arnsberg, 30.10.2023 - 8 K 3250/22
    Zur Einordnung einer Betriebskrankenkasse vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 C 9.98 -, juris.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die

  • VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 865/19

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Beseitigung eines

  • BVerwG, 27.02.1998 - 4 B 169.97

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag

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